DGM hat GEMA-Rahmenvertrag abgeschlossen
Petershagen-Frille (dgm). Die DGM konnte mit Wirkung ab 1. August 2019 einen Rahmenvertrag mit der GEMA abschließen. Denn bei vielen Mühlen werden musikalische Darbietungen angeboten und diese sind damit GEMA-pflichtig. Zuvor mussten und hatten sich die mindestens geforderten 50 Mitgliedsmühlen bei der DGM registriert.
Diese Mühlen erhalten ab sofort bei ordnungsgemäßer Anmeldung öffentlicher Musikdarbietungen einen Nachlass von 20 Prozent auf die jeweils anfallende Gebühr. Weitere Mitgliedsmühlen können jederzeit unter folgenden Voraussetzungen beitreten:
- Mühlen als Veranstalter müssen sich durch die DGM registrieren lassen
- die DGM verwaltet und meldet die Registrierungs-Liste der GEMA
- die Anmeldung und Rechnungsabwicklung erfolgt direkt zwischen veranstaltender Mühle und GEMA
- registrieren können sich exklusiv nur Mitglieder der Landes-/Regional-Verbände und DGM- Direktmitglieder
- der Rahmenvertrag gilt für alle Veranstaltungen im Jahr (DMT, Mühlenfeste, Tag des offenen Denkmal, etc.).