Mühlen & Wasserkraft
Die Wasserkraftanlagen mit ihrer sauberen und umweltfreundlichen Energieerzeugung und die Besitzer selbiger im Besonderen sind vermehrt Anfeindungen ausgesetzt, die – bei Lichte betrachtet – oft jeder Grundlage entbehren. Gründe für die Wasserkraft finden sich auf jeder Homepage der vielen Wasserkraftvereinigungen Deutschlands.
Die DGM und die Landesverbände können die Arbeit dieser Verbände nur unterstützen und ergänzen – nicht jedoch ersetzen. Zur Unterstützung von kleinsten und kleinen Anlagen stehen daher innerhalb der DGM Berater aus den Landesverbänden zur Verfügung, die auf Grund ihrer Erfahrung und Netzwerke im Bedarfsfalle Anregungen geben können, wie bei bestimmten Problemstellungen, z.B. denkmalpflegerischer, kultureller, wasserrechtlicher oder technischer Art, vorgegangen werden könnte.Zur Problematik der Gewässernutzung sind hier grundsätzlich ein paar Argumente angeführt, die erklären können, warum sich die Gewässersituation über die Zeit verändert – und dies leider oft der Wasserkraft anzulasten versucht wird. Dabei gibt es z.B. in Bayern über 55.000 Querbauwerke an Oberflächengewässern, von denen nur ca. 4.100 zur Stromerzeugung genutzt werden.
- Natürliche Fischfeinde: z.B. Waller (Wels), Fischotter, Fischreiher, Kormoran und Gänsesäger als erfolgreiche Jäger – hohe Fischmortalität, sprich Erfolg bei der Jagd
- Menschliche Bedrohung: Fischfang
- Invasive Arten von Krebsen und Fischen: Nahrungskonkurrenz oder Jäger
- Chemische Einflüsse durch Mineraldüngung und schmäler gewordene Grünstreifen an den Ufern
- Einleitung von Wasser aus Kläranlagen mit nicht abgebauten Chemikalien wie z.B. Arzneimittel, Hormone, Pflanzenschutzmittel und deren Derivate
- Reifenabrieb und Bremsstaub
- Temperaturerhöhung der Flüsse – dadurch weniger Sauerstoffgehalt im Wasser, was die Lebensbereiche verschiebt
- Reduziertes Nahrungsangebot durch den Bau von Kläranlagen. Beispiele Bodensee und Tegernsee
- Feinste Muttererde belastet die Gewässer, die besonders zur Winterzeit von unbepflanzten Feldern gespült wird
Dazu gilt: wenn ein Fluß von der Quelle bis zur Mündung Trinkwasserqualität hat, lebt darin kein Fisch mehr.
Links
Informationen: Kleine Wasserkraft und EU-Wasserrahmenrichtlinie >>
Weimarer Erklärung: Zur Bedeutung von kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken >>
Information: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie >>
Kontakt
Die Ansprechpartner für das Thema Mühlen & Wasserkraft innerhalb der DGM sind:
Samuel Mink und Ludwig Angerpointner
wasserkraft @deutsche-muehlen.de
Experten für Wasserrecht
Hans-Dieter Heilig
IGW Interessengemeinschaft Wasserkraft Baden-Württemberg e.V.
Lutherstr. 38
72770 Reutlingen
Telefon: +497121 90460 oder +490170 3872196
info @ig-wasserkraft.de
Rechtsanwalt Leopold M. Thum
Rechtsanwälte Messerschmidt, Dr. Niedermeier u. Partner
Prinzregentenstraße 12 | 81675 München |
Telefon: +4989 45503333
thum @messerschmidt-kollegen.de
Rechtsanwalt Dr. Martin Schröder
Altstadt 300
84028 Landshut
Telefon: +49871 2054960
m.schroeder @kanzlei-schroeder.eu
Steinhoff Energieanlagen GmbH
Weiler Weg 2
61276 Weilrod
Telefon: +496083 312414
www.steinhoff-energie.de
Rechtanwalt Dr. Konrad Asemissen
HSA Rechtsanwälte
Hentschke & Partner PartmbB
Mangerstr. 29
14467 Potsdam
Telefon: +49331 5856980
Jan-L. Bauditz
(für die Regionen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg)
Telefon: +49030 28388880 oder +49172 3116070
bauditz @planungsbuero-bauditz.de
Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Paluka Rechtsanwälte Loibl Specht PartmbB
Prinz-Ludwig Straße 11 | 93055 Regensburg
Telefon: +49941 585710
Loibl @paluka.de
www.paluka.de